Red-Bull-Protest gegen DAS abgewiesen: Darum ist der Mercedes legal
Auf sieben Seiten erklären die FIA-Rennkommissare beim Grand Prix von Österreich, warum DAS ihrer Meinung nach ein Teil der Lenkung und nicht der Radaufhängung ist
(Motorsport-Total.com) - Das innovative Lenksystem DAS, das Mercedes am Freitagstraining beim Grand Prix von Österreich (Formel 1 2020 live im Ticker!) erstmals an einem Rennwochenende eingesetzt hat, ist legal. Das ist zumindest die Ansicht der FIA-Rennkommissare in Spielberg, die sich bis tief in die Nacht hinein mit einem am Freitag eingereichten Protest von Red Bull auseinandersetzen mussten.
© Giorgio Piola
Die zweiaxiale Lenkung des Mercedes W11 ist laut FIA-Kommissaren legal Zoom Download
Bis 00:30 Uhr dauerte es, ehe die Entscheidung der Rennkommissare (Gerd Ennser, Felix Holter, Walter Jobst, Vitantonio Liuzzi) in die Inbox der Medienvertreter flatterte. Und deren Einschätzung war für Branchenkenner keine Überraschung. Schließlich hatte Mercedes das System in enger Abstimmung mit den Technik-Experten der FIA entwickelt, und die sahen vorab keinen Grund zur Beanstandung.
Red Bull (bei der Verhandlung vertreten durch Stardesigner Adrian Newey, Chefingenieur Paul Monaghan und Teammanager Jonathan Wheatley) beanstandete im eingereichten Protest konkret Verstöße gegen Artikel 3.8 und 10.2.3 des Technischen Reglements der Formel 1.
Artikel 3.8 besagt, vereinfacht gesagt, dass der Fahrer mit seinen physischen Bewegungen im Cockpit die Aerodynamik des Autos nicht verändern darf. So, wie das 2010 mit McLarens F-Schacht der Fall war, als sich Lewis Hamilton und Jenson Button den Unterarm verrenken mussten, um ein Loch in der Cockpitwand abzudecken und so mehr Topspeed auf den Geraden zu erreichen.
Der springende Punkt: Lenkung oder Radaufhängung?
Artikel 10.2.3 besagt, dass die Radaufhängung nicht verstellt werden darf, solange das Auto in Bewegung ist. Und genau das ist der springende Punkt: Red Bull betrachtet DAS als Bestandteil der Radaufhängung. Dann wäre DAS illegal. Mercedes argumentiert, DAS sei Bestandteil des Lenksystems.
Es ist wohl sportrechtlich gesehen kein Zufall, dass sich Mercedes ausgerechnet den Namen "Dual Axis Steering" ausgedacht hat. Der suggeriert schon, dass es sich um ein Lenk- und kein Aufhängungssystem handelt. Und genau deswegen fällt der Protest von Red Bull komplett in sich zusammen.
DAS, hatte Red Bull argumentiert, könne kein Auto durch eine Runde lenken, und Mercedes habe das System im zweiten Freien Training auch nur auf den Geraden betätigt. Das beweise, dass es sich dabei um keine Lenkung handeln könne. Außerdem wurde, das haben TV-Aufnahmen nahegelegt, DAS primär auf Aufwärmrunden aktiviert. Mutmaßlich für das Temperaturmanagement der Reifen.
DAS funktioniert so: Wenn der Fahrer im Cockpit das Lenkrad von sich schiebt oder zu sich zieht, verändert sich die Ausrichtung der Vorderräder. Diese stehen normalerweise parallel zueinander. Wird DAS betätigt, gehen die Spitzen der Räder entweder näher zusammen oder entfernen sich weiter voneinander. Der klassischen Parallel-Lenkbewegung wird eine zusätzliche Dimension hinzugefügt.
Was Mercedes am DAS-System verändert hat
Mercedes führt in seiner Verteidigung vier Punkte auf, warum DAS kein Aufhängungssystem ist; sieben Punkte, warum DAS ein Lenksystem ist; und weitere fünf Punkte, warum DAS legal sein muss. Das Weltmeisterteam war bei der Anhörung übrigens durch den Technischen Direktor James Allison, die Ingenieure John Owen und Andrew Shovlin sowie Teammanager Ron Meadows vertreten.
Formel-1-Technik: Was Mercedes für DAS umbauen musste
Formel-1-Technikexperte Giorgio Piola vergleicht in dieser Animation den aktuellen Mercedes W11 mit dessen Vorgängerfahrzeug W10. So ist zu erkennen, wie Mercedes das Auto umbauen musste, um die neue zweiaxiale Lenkung (DAS) einsetzen zu können. Weitere Formel-1-Videos
Einer der springenden Punkte ist, dass die Bewegung der Vorderräder ausschließlich über die Lenksäule beziehungsweise das Lenkrad gesteuert wird. Bereits im Winter hatte die FIA eine erste Version von DAS mit einem separaten Bedienelement beanstandet. Daraufhin tüftelten die Mercedes-Ingenieure die geniale Lösung aus, die Bedienung einfach in die Lenkung zu integrieren.
Die Kommissare stellen in ihrer Urteilsbegründung aber auch klar, dass DAS gleich gegen sechs Artikel des Technischen Reglements verstoßen würde, wäre es ein Aufhängungssystem. Und sie räumen ein, dass nicht klar definiert ist, was alles zum Lenksystem gehört - eine Grauzone im Reglement, die sich die Mercedes-Ingenieure geschickt zunutze gemacht haben.
Kein neues System, sondern nur eine neue Auslegung
Auch die Kritik, dass DAS die Spurstange steuere, macht das System in den Augen der Kommissare nicht zu einem Bestandteil der Radaufhängung. Die konventionelle Lenkung tue nichts anderes; DAS füge dem System nur eine zusätzliche Achse hinzu, vollintegriert in den bestehenden Aufbau der Lenkung, wie man sie kennt.
Das Urteil umfasst insgesamt sieben Seiten und sorgt dafür, dass Mercedes vorerst wie geplant mit DAS am Grand Prix von Österreich teilnehmen kann. Allerdings hat Red Bull theoretisch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen und das Internationale Berufungsgericht der FIA anzurufen.
Dass das passieren wird, gilt als unwahrscheinlich. Vielmehr habe das Team in der Corona-Zwangspause heimlich, still und leise ein eigenes System entwickelt, das kurzfristig eingebaut werden könnte, heißt es. Der Protest diente in erster Linie dazu, final Klarheit darüber zu gewinnen, ob DAS legal ist oder nicht. Denn die FIA-Auskunft im Winter war nicht rechtsverbindlich.
Übrigens: So oder so hat DAS in der Formel 1 keine große Zukunft. Ab 2021 wird das System verboten sein. Das hat der Automobil-Weltverband FIA schon vor Saisonbeginn beschlossen und bekannt gegeben - und wurde auch von Mercedes ohne Gegenstimme mitgetragen.