• 19. November 2023 · 05:44 Uhr

Training ohne Zuschauer: Anwaltskanzlei reicht Klage gegen Veranstalter ein

Das Chaos des ersten Trainingstags in Las Vegas hat ein juristisches Nachspiel: Eine Anwaltskanzlei erhebt im Namen der geschädigten Zuschauer eine Sammelklage

(Motorsport-Total.com) - Eine renommierte Anwaltskanzlei aus Nevada hat gegen die Veranstalter des Formel-1-Grand-Prix von Las Vegas und deren Subunternehmer Klage auf Rückzahlung von Zuschauergeldern erhoben. Sie fordert mehr als 30.000 Dollar pro Zuschauer.

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Können enttäuschte Fans noch auf eine fette Entschädigung hoffen? Zoom Download

Nach dem Zwischenfall mit Carlos Sainz am Donnerstag, der zum Abbruch des 1. Freien Trainings führte, kam es zu einer längeren Verzögerung, während die Abdeckungen der Wasserventile überprüft wurden.

Das zweite Training sollte um Mitternacht beginnen und wurde schließlich um 2:30 Uhr Ortszeit gestartet. Aufgrund von Personal- und Sicherheitsproblemen wurde das Gelände jedoch bereits um 1:30 Uhr für die Zuschauer geräumt.

Als Entschädigung wurde den Fans, die ein Tagesticket für den Trainingsdonnerstag hatten, ein Gutschein über 200 Dollar angeboten, den sie in den Merchandising-Shops des Veranstaltungsortes einlösen konnten.

Am Freitagabend reichte die Anwaltskanzlei Dimopoulos in Zusammenarbeit mit JK Legal & Consulting eine Sammelklage im Namen der 35.000 Zuschauer ein, die sich am Donnerstag auf der Rennstrecke befunden haben sollen.

In der Klageschrift heißt es: "Die Klage erhebt Vorwürfe des Vertragsbruchs, der Fahrlässigkeit und irreführender Geschäftspraktiken gegen die Beklagten", also den Las Vegas GP und TAB Contractors Inc., das Unternehmen, das für die Instandhaltung der Rennstrecke zuständig ist.


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Der führende Anwalt Steve Dimopoulos, der in der Stadt für seine Fälle von Körperverletzung und seine Plakat- und Fernsehwerbung bekannt ist, sagt: "Wir werden die Rechte der Fans verteidigen, die eine weite Reise auf sich genommen und ein kleines Vermögen bezahlt haben, um dabei zu sein, denen aber das Erlebnis vorenthalten wurde".

Die Klageschrift beschreibt die Ereignisse vom Donnerstagabend, auch wenn es fälschlicherweise heißt, dass das Training um 3:30 Uhr und nicht um 2:30 Uhr wieder aufgenommen wurde.

Sie stellt fest: "Die Kanaldeckelabdichtungen, die den Kanaldeckel umschließen sollten, wurden von der beklagten TAB im Rahmen und Umfang ihres Vertrages über Arbeiten an der betroffenen Rennstrecke eingebaut, bearbeitet und überprüft, um die Rennstrecke rennfertig zu machen."

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Ein loser Kanaldeckel war der Grund für die verzögerten Trainings Zoom Download

"Die von der TAB durchgeführten Arbeiten an der Rennstrecke, einschließlich des Einbaus des defekten Schachtdeckels und der Betonarbeiten zur Abdichtung des Schachtdeckels, wurden erst wenige Tage vor dem Training abgeschlossen, und die Rennstrecke befand sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht in einem rennfertigen Zustand."

Es wird behauptet, dass "die Formel 1 und/oder ihre Auftragnehmer und Sicherheitsorganisationen die Pflicht hatten, die Strecke zu inspizieren, um sicherzustellen, dass sie für die Fahrer sicher und für das Training bereit war".

Allerdings habe man es "versäumt, die Mängel und/oder den unsachgemäßen Einbau des von TAB versiegelten Schachtdeckels zu erkennen und sicherzustellen, dass die Strecke für das Training bereit war".

In der Klageschrift wird auch auf die Bedingungen auf den Eintrittskarten verwiesen, wonach im Falle einer Absage der Veranstaltung, die nicht neu angesetzt wird, eine Rückerstattung bis zum Nennwert fällig wird.


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Weiter heißt es: "Zum Zeitpunkt dieser Klage hat keiner der Teilnehmer und/oder Eingeladenen, die Eintrittskarten für das Training erworben haben und ohne eigenes Verschulden nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, eine Rückerstattung für ihre Eintrittskarten erhalten und/oder wurde ihnen eine solche angeboten".

In der Klageschrift wird "Schadensersatz in einer Höhe gefordert, die den von den Beklagten verursachten Schaden angemessen ausgleicht".

Darüber hinaus verlangen die Kläger "Schadensersatz für seelische Schmerzen in einer Höhe, die von den Geschworenen unter Berücksichtigung des vorsätzlichen, rücksichtslosen und willkürlichen Verhaltens der Beklagten als gerecht und angemessen zu bestimmen ist".

Die Formel 1 ist über die Klage informiert, aber ein Sprecher lehnte eine Stellungnahme auf Anfrage von Motorsport-Total.com ab.

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