Werde jetzt Teil der großen Community von Formel1.de auf Facebook, diskutiere mit tausenden Fans über die Formel 1 und bleibe auf dem Laufenden!
Landesregierung: Pächter sollen Nürburgring räumen
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz erhöht den Druck auf die gekündigten Pächter des Nürburgrings und drängt auf die Übergabe der Rennstrecke Ende Februar
(Motorsport-Total.com) - Der Streit um den Nürburgring spitzt sich zu. Laut Informationen der 'Rhein-Zeitung' macht die Landesregierung Rheinland-Pfalz nun Druck und fordert die bisherigen Pächter in einem Brief auf, die Rennstrecke bis zum 29. Februar 2012 zu räumen. Dem war am 7. Februar die Kündigung des Pachtvertrages durch die am Nürburgring mehrheitlich beteiligte Landesregierung mit der Nürburgring Automotive GmbH (NAG) vorausgegangen.
© Nürburgring Automotive GmbH
Die Landesregierung fordert die Übergabe des Nürburgrings Zoom Download
Doch die NAG-Chefs Jörg Lindner und Kai Richter argumentieren, dass die Kündigung rechtlich nicht gedeckt ist, da es keine Gründe dafür gäbe. Man darf also gespannt sein, wie die Pächter auf das Schreiben reagieren, in dem es laut 'Rhein-Zeitung' heißt, dass "das gesamte Pachtobjekt (...) einschließlich sämtlicher Grundstücke, Flächen und Räumlichkeiten" zu räumen ist. Zudem werden die Pächter aufgefordert, "den Gebrauch und die Nutzung des Sachanlagevermögens, Inventars, immaterieller Vermögensgegenstände und sämtlicher sonstiger Pachtgegenstände" einzustellen.
Da die Pächter laut der Landesregierung nicht mehr "zur Verfügung" über Rennstrecke und Freizeitpark berechtigt sind, fordert man sie auf, die Rennstrecke "ohne Unterbrechung des Betriebs" zu übergeben. Als mögliche Termine für eine Übergabe schlägt man im Schreiben den 22. und den 29. Februar vor.
Die Landesregierung ist außerdem nicht damit einverstanden, dass die NAG behauptet, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei. Im Brief heißt es laut 'Rhein-Zeitung', die NAG solle es künftig unterlassen, "Dritten gegenüber zu behaupten oder sonst den Eindruck zu erwecken, dass der Pachtvertrag von den Verpächtern nicht ordnungsgemäß gekündigt sei."