Neue FIA-Regeln sehen strengere Strafen für Fluchen und Co. vor
Die FIA zieht die Stellschrauben weiter an und sieht teils hohe Geldstrafen und sogar Rennsperren vor, sollten sich Fahrer wiederholt daneben benehmen
(Motorsport-Total.com) - Die FIA hat eine Reihe von neuen Richtlinien zur Bestrafung herausgegeben, die dazu führen können, dass Fahrer wegen Fluchens oder anderer Verstöße gegen den Sportkodex mit Geldstrafen oder Punktabzügen belegt werden.
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Vor allem Max Verstappen reagierte auf die Fluch-Offensive seinerzeit verärgert Zoom Download
Es ist als eine Fortsetzung des umstrittenen Aufrufs von FIA-Präsident Mohammed bin Sulayem aus der letzten Saison zu werten, wonach Formel-1-Fahrer die Verwendung von Schimpfwörtern einschränken sollten. Eine entsprechend aktualisierte Version des FIA-Sportkodex wurde am Mittwoch veröffentlicht und enthält Richtlinien für Verstöße gegen Artikel 12, insbesondere in Bezug auf Fehlverhalten.
Der Dachverband definiert Fehlverhalten als "die allgemeine Verwendung von Sprache (schriftlich oder mündlich), Gesten und/oder Zeichen, die anstößig, beleidigend, grob, unhöflich oder missbräuchlich sind" oder als solche empfunden werden.
Außerdem zählen "Tätlichkeiten (Ellbogenstöße, Tritte, Schläge)" und die "Anstiftung zu einem der oben genannten Verhaltensweisen" zur Definition von Fehlverhalten.
Geldstrafen von bis zu 120.000 Euro
Ein Verstoß wird beim ersten Mal mit einer Grundgeldstrafe von 10.000 Euro geahndet, wobei diese Grundstrafen für Formel-1-Fahrer mit dem Faktor vier multipliziert werden, was die Strafe auf 40.000 Euro erhöht. Beim zweiten Verstoß werden 20.000 Euro (80.000 Euro in der Formel 1) und eine einmonatige Sperre fällig.
Ein weiterer Verstoß wird mit einer Geldstrafe von 30.000 Euro (120.000 Euro in der Formel 1) und einer einmonatigen Sperre plus Abzug von Meisterschaftspunkten geahndet.
Ähnliche Strafen werden verhängt für "Worte, Taten oder Schriften, die der FIA, ihren Organen, ihren Mitgliedern oder ihren leitenden Angestellten moralischen Schaden zugefügt haben" oder allgemeiner den Interessen des Motorsports schaden sowie "jede öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass".
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Die gleichen Bußgelder greifen auch bei "allgemeinen politischen, religiösen und persönlichen Äußerungen oder Kommentaren, die insbesondere gegen den allgemeinen Grundsatz der Neutralität verstoßen", es sei denn, sie wurden zuvor schriftlich genehmigt. Ist das nicht der Fall, sind die Fahrer zudem verpflichtet, sich öffentlich für ihre Äußerungen zu entschuldigen und ihre Kommentare zurückzuziehen.
FIA droht mit Ausschluss von Events
Darüber hinaus werden härtere Strafen verhängt, wenn "die Anweisungen der FIA hinsichtlich der Ernennung und Teilnahme von Personen an offiziellen Zeremonien bei einem Wettbewerb, der zu einer FIA-Meisterschaft zählt, nicht befolgt werden".
Hier beginnt eine Geldstrafe bei 15.000 Euro und steigt bei einem weiteren Verstoß auf 30.000 Euro. Außerdem wird man dann "vom Zugang zu den reservierten Bereichen der Veranstaltung für die nächste Veranstaltung" ausgeschlossen. Das kann von Strecke über Paddock und Parc Ferme bis hin zu den Medienbereichen alles umfassen.
Ein dritter Verstoß wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro und einer sechsmonatigen Sperre für die definierten reservierten Bereiche geahndet. Auch hier werden die Geldstrafen für Formel-1-Fahrer noch einmal mit vier multipliziert.
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In anderen Weltmeisterschaften, etwa Rallye und Langstrecke, werden die Grundstrafen mit dem Faktor drei multipliziert, während FIA-Regionalmeisterschaften einen Faktor von zwei erhalten. Andere Serien, die nicht unter diese Definition fallen, etwa die nationalen Formel-4-Meisterschaften, erhalten die Grundstrafen.
Darüber hinaus hat der Internationale Sportkodex zusätzliche Klauseln erhalten, die Verstöße gegen die vom Dachverband festgelegten Umweltrichtlinien vorsehen. Auch für unzulässige Proteste gibt es weitere Ergänzungen. Ein Protest muss nun für jedes Thema einzeln beantragt werden. Der Sportkodex schreibt zum vor, dass "jeder Protest gegen eine Entscheidung der Rennkommissare unzulässig ist".