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Ferrari-Antrieb: Konkurrenz bittet FIA um Stellungnahme
Die hervorragende Antriebsleistung von Ferrari wirft bei den gegnerischen Teams Fragen auf: Nun ist der Weltverband FIA gefragt, um für eine Klarstellung zu sorgen
(Motorsport-Total.com) - Geht das denn mit rechten Dingen zu? Das ist die Frage, die sich die Konkurrenz beim Blick auf den Ferrari-Topspeed stellt. Denn wie kann es sein, dass das italienische Traditionsteam auf einmal einen so großen Antriebsvorteil hat, obwohl das Reglement seit 2014 vergleichsweise konstant geblieben ist?
Eine Antwort darauf soll nun der Automobil-Weltverband FIA liefern, entsprechende Anfragen liegen vor. Laut Informationen von 'Motorsport-Total.com' haben gleich mehrere Teams schriftlich um Aufklärung gebeten. Damit wollen sie einerseits über die Legalität der Ferrari-Technik informiert werden, andererseits in Erfahrung bringen, ob sie auf Basis der Regeln selbst ähnliche Entwicklungsrichtungen einschlagen können.
Worum es genau geht: Ferrari hat bei seinem Formel-1-Antrieb einen großen Leistungszugewinn erzielt. Alleine seit der Sommerpause standen Ferrari-Piloten bei allen fünf Rennen auf der Pole-Position und holten drei Rennsiege.
Ferrari-Vorteil auf Geraden "grotesk"
Vor allem auf den Geraden sind die SF90-Fahrzeuge schnell: Der Vorteil soll pro Runde, je nach Rennstrecke, bis zu 0,8 Sekunden ausmachen. Ein hochrangiger Teamfunktionär bezeichnete dies zuletzt als "grotesk".
Dazu kommt: Ferrari hat in Singapur auch ein Autoupdate nachgelegt, mit dem die Kurvenleistung des Fahrzeugs erheblich verbessert wurde. Damit schwang sich das Traditionsteam wieder zum ersten Mercedes-Verfolger auf und im Qualifying zum neuen Maß der Dinge in der Formel 1.
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Woher diese neue Leistung kommt? Einer Theorie zufolge hat Ferrari sein Kühlersystem so modifiziert, dass ein "kontrolliertes Leck" entsteht, durch das Öl austritt und dem Verbrennungsprozess zugeführt wird. So könnte (kurzzeitig) ein Leistungsplus erzielt werden.
Ist das noch erlaubt?
Problem dabei: Sollte Ferrari tatsächlich das Kühlersystem auf diese Weise einsetzen, wäre das ein Regelverstoß. Öl darf zwar im Kühler verwendet werden, allerdings nur, sofern man sich die bei der Verdampfung von Flüssigkeiten entstehende Hitzeenergie "nicht absichtlich" zunutze macht. So heißt es im Reglement. Erlaubt ist nur die normale Verwendung von Benzin beim Verbrennungsvorgang im Motor.
Mindestens ein Konkurrenzteam vermutet hierbei den Qualifyingvorteil von Ferrari und hat die FIA um Überprüfung gebeten. Ein anderer Rennstall beäugt die Energierückgewinnung von Ferrari kritisch und hat deshalb eine Nachfrage beim Weltverband eingereicht. Bislang seien aber alle Anfragen unbeantwortet geblieben.
Das stößt die Teams vor den Kopf, denn sie waren unter der Ägide von Charlie Whiting anderes gewohnt. Auf dem "kurzen Dienstweg" konnten mit dem im März verstorbenen Formel-1-Rennleiter formale und informelle Anfragen geklärt werden, um frühzeitig Klarheit über mögliche Grauzonen zu haben. Das sparte den Rennställen den aufwändigen und mühsamen Weg eines offiziellen Protests.
FIA bestätigt: Bisher kein Protest
Weil diese raschen Rückmeldungen nun aber ausgeblieben sind, hat 'Motorsport-Total.com' die FIA um eine Stellungnahme dazu gebeten. Ergebnis: Der Weltverband lässt ausrichten, man verfolge ständig "alle Parameter der Formel-1-Antriebsstränge, die zur Einhaltung der technischen Regeln" erforderlich seien. Und die FIA betont: "Uns liegt zu keinem aktuellen Design ein Protest eines gegnerischen Teams vor."
Ein solcher Protest kann nur an einem Rennwochenende eingereicht werden und, wie es Racing Point gegen Renault gemacht hat (hier Details nachlesen!), bis maximal 30 Minuten nach Veröffentlichung der provisorischen Grand-Prix-Ergebnisse.
All das lässt gleich mehrere Schlüsse zu: Bislang hat der Weltverband die Ferrari-Theorien weder als falsch noch als richtig bewertet, sich noch gar nicht konkret dazu geäußert. Und: Die Konkurrenz hat bisher einen offiziellen Protest gescheut. Vielleicht auch, weil die erste Rückversicherung beim Weltverband nicht erfolgt ist. Solange also nichts Gegenteiliges festgestellt wurde, gilt für Ferrari die Unschuldsvermutung.