• 21. März 2024 · 09:50 Uhr

EU-Gericht hebt Sanktionen gegen Nikita Masepin auf

Nikita Masepin steht nicht mehr unter Sanktionen der Europäischen Union: Das Gericht sieht eine Verbindung zu Vater Dmitri nicht als ausreichend dafür an

(Motorsport-Total.com) - Das Gericht der Europäischen Union hat die Sanktionen gegen den ehemaligen Formel-1-Fahrer Nikita Masepin aufgehoben, nachdem sie bereits im vergangenen Jahr ausgesetzt wurden.

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In einem am Mittwoch verkündeten Urteil erklärt das Gericht, die Europäische Union könne nicht rechtfertigen, dass der ehemalige Haas-Pilot weiterhin auf einer Liste von Personen steht, gegen die nach der russischen Invasion in der Ukraine im Jahr 2022 Sanktionen verhängt wurden.

Damals wurden Masepin und sein Vater Dmitri als Personen aufgeführt, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, darunter das Einfrieren von Geldern und das Verbot der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.

Die Entscheidung erfolgte kurz nach Masepins Entlassung durch das Haas-Team vor der Saison 2022, als das in amerikanischem Besitz befindliche Team bekannt gab, dass es den Vertrag mit dem Fahrer und seinem Geldgeber und Titelsponsor Uralkali wegen der Invasion gekündigt habe.

Masepin, der seitdem wieder in der asiatischen Le-Mans-Serie fährt, hatte sich lange vergeblich um die Streichung von den Sanktionslisten weltweit bemüht.

Nun aber hat die EU ihre Haltung geändert und erklärt, Masepin solle von der Sanktionsliste gestrichen werden, da es keine Beweise gebe, dass er über familiäre Beziehungen hinaus mit seinem Vater in Verbindung stehe.


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Zwar habe das Unternehmen Uralkali seines Vaters früher seine Rennaktivitäten gesponsert, doch sei diese Unterstützung seit dem Verlust seines Engagements bei Haas nicht mehr relevant.

In einer Erklärung des Gerichts heißt es, Masepin sei zu Unrecht allein wegen der Verbindung zu seinem Vater auf die Sanktionsliste gesetzt worden.

"Das Gericht weist darauf hin, dass das auf Herrn Nikita Masepin angewandte Kriterium der 'Verbindung' Personen umfasst, die im Allgemeinen durch gemeinsame Interessen verbunden sind."

"Nach ständiger Rechtsprechung setzt dieses Kriterium das Bestehen einer Verbindung voraus, die über ein Familienverhältnis hinausgeht und sich aus hinreichend konkreten, genauen und kohärenten Indizien ergibt", heißt es.


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"Unter den Umständen des vorliegenden Falles ist das Gericht der Ansicht, dass der Rat seiner Beweislast für das Bestehen einer solchen Verbindung nicht nachgekommen ist. Die Verbindung zwischen Herrn Nikita Masepin und seinem Vater in wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Hinsicht oder durch das Vorhandensein gemeinsamer Interessen, die sie zum Zeitpunkt des Erlasses der Unterhaltsakte verbunden haben, ist in keiner Weise nachgewiesen."

Masepin begrüßt die Entscheidung, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass sie an seinen Ambitionen, in die Formel 1 zurückzukehren, etwas Wesentliches ändern wird.

"Ich bin durch das heutige Urteil sehr ermutigt und danke dem Europäischen Gerichtshof für das faire Verfahren in meinem Fall", sagt er in einer Stellungnahme. "Dies ist sicherlich ein entscheidender Schritt.

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