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50 statt zehn Autolängen Abstand: Zeitstrafe für Kevin Magnussen
Kevin Magnussen verschaffte sich beim Safety-Car-Restart unsportlich einen Vorteil und wurde daher von den Kommissaren mit einer Zeitstrafe belegt
(Motorsport-Total.com) - Kevin Magnussen hat nach dem Formel-1-Rennen in Zandvoort noch eine Zeitstrafe von fünf Sekunden aufgebrummt bekommen. Dem Haas-Piloten wird zur Last gelegt, dass er bei der Wiederaufnahme des Rennens nach der roten Flagge mehrfach mehr als zehn Autolängen Abstand zu seinem Vordermann gelassen hatte, als das Safety-Car auf der Strecke war.
Für seinen Verstoß erhielt der Däne eine Zeitstrafe von fünf Sekunden, die nachträglich auf seine Rennzeit addiert wurde. Ursprünglich war Magnussen auf Position 14 gewertet worden, durch die Zeitstrafe fällt er aber hinter Valtteri Bottas (Alfa Romeo) und Yuki Tsunoda (AlphaTauri) zurück, der ebenfalls eine Zeitstrafe bekommen hatte.
Die Kommissare sahen in Magnussens Verhalten einen Verstoß gegen Artikel 58.9 des Sportlichen Reglements, in dem festgelegt ist, dass Fahrer hinter dem Safety-Car einander innerhalb von zehn Fahrzeuglängen folgen müssen.
Da Formel-1-Autos derzeit rund 5,5 Meter lang sind, wäre das eine Maximallänge von 50 bis 60 Metern, wobei die FIA da nicht das Lineal anlegen wird. Doch Magnussen übertrieb es und ließ sich laut den Kommissaren "mehrfach" weit zurückfallen, teilweise auf 260 bis 270 Meter.
Der Haas-Pilot war beim Herausfahren der Letzte in der Schlange und nutzte diese Möglichkeit, um seine Reifen besser aufzuwärmen, was nach Ansicht der Kommissare "eindeutig" dazu gedient habe, "sich einen Vorteil bei der Reifentemperatur zu verschaffen." Daher wurde dem Dänen eine Strafe von fünf Sekunden gegeben.
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Strafpunkte bekam Magnussen aber nicht, obwohl Sergio Perez in Singapur und Pierre Gasly in Austin 2022 für das gleiche Vergehen jeweils zwei Zähler auf das Konto bekamen. Im Gegensatz zu den beiden Fällen sei Magnussens Vergehen aber nicht zu einer Zeit geschehen, als Sportwarte und Rettungskräfte auf der Strecke waren, was nach Artikel 55.7 des Sportlichen Reglements bestraft wird.
"Dieser Fall ereignete sich während der Wiederaufnahme des Rennens, was zwar eine sportliche Konsequenz hatte, aber nicht als gefährlich angesehen wurde, weshalb die Kommissare keine Strafpunkte vergaben", so die Begründung.