Geldstrafe: McLaren für Fehlverhalten in Boxengasse belangt

Was McLaren im dritten Freien Training der Formel 1 in Silverstone falsch gemacht hat und warum es die FIA-Sportkommissare bei einer Geldstrafe belassen haben

von Stefan Ehlen · 08.07.2023 15:53

(Motorsport-Total.com) - McLaren ist für einen Regelverstoß im Samstagstraining der Formel 1 in Silverstone mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belangt worden. Der Grund: Ein Mechaniker des Rennstalls hatte gleich mehrere Bestimmungen im Sportlichen Reglement der Rennserie verletzt.

Lando Norris im McLaren MCL60 beim Formel-1-Training in Silverstone

Und so hat sich das Ganze zugetragen: McLaren-Fahrer Lando Norris war gleich zu Beginn des dritten Freien Trainings mit dem MCL60 aus der Box gefahren, hatte aber umgehend das Signal zum Anhalten erhalten, weil das Team eine Abdeckung am Heckbereich nicht vor dem Losfahren entfernt hatte.

Damit liegt ein Verstoß gegen Artikel 34.14 des Sportlichen Reglements der Formel 1 vor. Darin heißt es im Abschnitt a): "Ein Auto darf nicht auf eine Weise aus der Garage oder von der Boxenstopp-Position losfahren, die Personen in der Boxengasse oder andere Fahrer gefährden könnte."

Durch die Abdeckung am Heck war der McLaren von Norris in einem "unsicheren Zustand". Das zog aber nur eine Verwarnung durch die Sportkommissare nach sich, weil sich McLaren darum bemüht hatte, den Fehler durch das sofortige Anhalten zu beseitigen.

Die Sportkommissare halten in ihrem Urteil wohlwollend fest, Norris habe das Auto "bei der erstbesten sicheren Gelegenheit" am Ende der Boxengasse abgestellt.

Norris nicht mehr in der Boxengasse

Aber: Norris war nicht innerhalb der Boxengasse geblieben, sondern an deren Ende über die weiße Linie hinausgefahren.

Auch dafür gab es mildernde Umstände, weil sich Fotografen "auf der Arbeitsfläche" vor dem Ende der Boxengasse befunden hatten, wie die Sportkommissare erklären. Norris habe keine andere Wahl gehabt als aus der Boxengasse hinauszufahren.

Dann trat ein McLaren-Mechaniker auf den Plan, sprintete zum geparkten Auto und entfernte die Abdeckung. Anschließend stellte sich der Mechaniker vor Norris' Auto und signalisierte dem Fahrer, wann dieser sich sicher in den Verkehr in der Boxengasse einfädeln konnte.

Was an der Szene problematisch war

Das Problem dabei: Um zum Auto zu gelangen, hat auch der Mechaniker die weiße Linie übertreten. "Technisch gesehen befand er sich damit auf der Rennstrecke", erklären die Sportkommissare.

Für sein weiteres Verhalten machen sie dem McLaren-Mechaniker aber keinen Vorwurf: "Diese Stelle der Strecke ist vollkommen sicher. Was er getan hat, war also nicht unsicher. Er hat mit seinem Handeln sogar zur Sicherheit der anderen Teilnehmer beigetragen."

McLaren sensationell: Neue Rangordnung in der F1?

Video wird geladen…

Was für ein Qualifying! Ist McLaren nach diesem Ergebnis die neue Nummer 2 in der Formel 1? Und was war da zwischen Verstappen und Hamilton los? Weitere Formel-1-Videos

"Allerdings hatte es das Team versäumt, eine Erlaubnis von der Rennleitung einzuholen, einen Mechaniker auf die Strecke zu schicken. Der Mechaniker selbst hat ebenfalls keine Erlaubnis eingeholt bei den Sportwarten vor Ort an der Strecke."

Was die Formel-1-Regeln besagen

All das steht im Kontrast zu den Artikeln 26.6 und 26.7 im Sportlichen Reglement. Darin heißt es einerseits: "Sofern keine gesonderte Erlaubnis vorliegt [...], darf niemand außer dem Fahrer ein geparktes Auto anfassen, wenn es sich nicht im Fahrerlager, der Box des Teams, der Boxengasse oder in der Startaufstellung befindet."

Und: "Ab 15 Minuten vor und bis fünf Minuten nach jedem Freien Training [...] darf niemand auf die Strecke, zum Eingang der Boxengasse oder zum Ausgang der Boxengasse gehen." Ausgenommen davon sind zum Beispiel "Sportwarte oder autorisierte Teammitglieder", sofern sie eine konkrete Aufgabe haben.

Zu einem solchen Szenario wie in diesem Fall habe es in der Formel 1 in der jüngeren Vergangenheit aber nicht gegeben, betonen die Sportkommissare. Ihnen fehlte ein Präzedenzfall. Deshalb sprachen sie eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro aus. Ausdrücklich strafmildernd war das Verhalten des Mechanikers, das zwar einen Regelverstoß darstellte, aber "zu jeder Zeit sicher" gewesen sei.