Erklärt: Wie die Haas-Untersuchung zu einer neuen Regel führen könnte
"No further action" lautet das Urteil gegen Mick Schumacher und Kevin Magnussen in Baku, das für das zukünftige Sportliche Reglement Auswirkungen haben könnte
(Motorsport-Total.com) - Gegen die beiden Haas-Piloten Mick Schumacher und Kevin Magnussen wurde nach dem Qualifying zum Grand Prix von Aserbaidschan in Baku ermittelt. Und zwar wegen eines Verstoßes gegen Artikel 34.8 des Sportlichen Reglements. Letztendlich lautete das Urteil "no further action" - also keine Strafe.
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Das Haas-Team hat den vielleicht undankbarsten Platz in der Boxengasse Zoom Download
Was war passiert? Um 18:15 Uhr Ortszeit, also zu Beginn des um 15 Minuten verspäteten Qualifyings, stellten sich nicht weniger als 13 Autos an der Boxenausfahrt an und warteten dort auf grünes Licht für Q1. Zusätzlich wollten auch die beiden Haas-Fahrer gleich zu Beginn rausgehen.
Deren Problem: Während andere, deren Garagen sich weiter hinten in der Boxengasse befinden, sich wie in Artikel 34.8 vorgesehen auf der sogenannten "Fastlane" einreihen konnten, blieb Schumacher und Magnussen nichts anderes übrig als sich seitlich aus ihrer Garage auf die "Fastlane" zu drängeln. Ein Regelverstoß.
Artikel 34.8: Das steht drin
Artikel 34.8 besagt wörtlich: "Jedes Auto, das vor dem Beginn oder Neustart einer Trainingssession ans Ende der Boxengasse gefahren wird, muss sich in einer Schlange in der 'Fastlane' formieren und diese in der eingenommenen Reihenfolge wieder verlassen, es sei denn, dieser Vorgang ist bei einem anderen Auto über ein normales Maß hinaus verzögert."
Haas ist in solchen Situationen insofern benachteiligt, als der Platz ganz am Rand der Boxengasse bedeutet, dass das Team seine Autos immer vor allen anderen aus der Garage schicken müsste, um sich überhaupt einreihen zu können. Denn sobald einmal andere Autos an der Boxenausfahrt stehen, muss Haas de facto erst alle anderen vorbeifahren lassen.
Kommissare fordern neue Regel
Die Rennkommissare, die die Untersuchung in Baku bewertet haben, erkennen in ihrer Urteilsbegründung an, dass es für Haas de facto "unmöglich" ist, einen angemessenen Platz in der 'Fastlane' einzunehmen. Weil sich beide Autos "auf sichere Art und Weise" in die Schlange gedrängelt haben, wurde von einer Bestrafung Abstand genommen.
Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: "Das bedeutet effektiv, dass die Teams, die nahe der Boxenausfahrt positioniert sind, immer als Letzte losfahren müssen, es sei denn, sie entscheiden sich dazu, signifikant früher als alle anderen loszufahren. Die Rennkommissare empfehlen, diese spezielle Regel zu untersuchen."
Ob die FIA dieser Empfehlung nachkommen und Artikel 34.8 anpassen wird, um die Benachteiligung von Teams wie Haas zu reduzieren, wird sich zeigen. In Baku war das nicht zum ersten Mal Thema. Bereits 2021 gab es in Mexiko einen ähnlichen Fall um das Williams-Team. Auch damals wurde auf "no further action" entschieden.