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Lando Norris im ersten Training abgedrängt: FIA verwarnt Esteban Ocon
Alpine-Pilot Esteban Ocon wird von den FIA-Kommissaren am Trainingstag in Zandvoort verwarnt: Er hat McLaren-Fahrer Lando Norris abgedrängt
(Motorsport-Total.com) - Alpine-Pilot Esteban Ocon sorgte im ersten Freien Training zum Grand Prix der Niederlande in Zandvoort (Formel 1 2021 live im Paddock-Ticker!) für einen Schreckmoment. Der Ungarn-Sieger hat McLaren-Fahrer Lando Norris von der Strecke gedrängt, als dieser zu einer schnellen Runde ansetzte.
© Motorsport Images
Esteban Ocon wird von der Rennleitung am Trainingsfreitag verwarnt Zoom Download
Der Vorfall kurz vor Sessionende wurde von den FIA-Kommissaren untersucht, der Franzose für schuldig befunden. Er hat gegen Artikel 2b aus Kapitel 4 des Internationalen Sportgesetzbuches verstoßen. Darin steht festgeschrieben, welche Überholmanöver erlaubt sind und welche nicht geduldet werden.
Manöver, die "andere Fahrer behindern können, wie zum Beispiel das absichtliche Abdrängen eines Fahrzeugs über den Rand der Fahrbahn hinaus oder jede andere anormale Richtungsänderung, sind streng verboten", heißt es im Sportkodex.
Was war passiert? Ocon war auf einer Outlap unterwegs und bereitete sich auf eine schnelle Runde vor, hinter ihm reihte sich ein Red-Bull-Pilot ein. Norris war ebenso im Begriff, seine schnelle Runde zu starten. Der McLaren-Pilot nahm bereits in den Kurven 12 und 13 Schwung und wollte an beiden Autos vorbeigehen.
Doch als er auch den Alpine überholen wollte, zog der Franzose plötzlich nach links auf Norris' Spur hinüber. Der Brite musste ins Gras ausweichen. "Was macht dieser Kerl? Er hat mich gerade einfach von der Strecke gedrängt!", beschwerte sich der Brite am Boxenfunk.
Die Kommissare stimmten ihm zu: "Die Beweise zeigten, dass der Fahrer von Wagen #31 ein Manöver durchführte, das dazu führte, dass Wagen #4 über den Rand der Fahrbahn hinausfuhr."
Die Kommissare sprachen eine Verwarnung gegen Ocon aus, "und berücksichtigten dabei die Umstände und die Erklärungen der beiden Fahrer", heißt es in der Urteilsbegründung.