• 12. Juli 2020 · 14:45 Uhr

Haas mit Regelverstoß: Warum Grosjean nicht disqualifiziert wird

Weshalb Romain Grosjean trotz eines Regelverstoßes von Haas nicht vom Steiermark-Grand-Prix ausgeschlossen wird, sondern starten darf

(Motorsport-Total.com) - Eine Disqualifikation läge nahe. Das sagen die Sportkommissare frei heraus. Doch im Fall von Romain Grosjean macht man beim Steiermark-Grand-Prix 2020 in Spielberg (hier im Liveticker verfolgen!) eine Ausnahme und lässt "mildernde Umstände" walten. Aber warum eigentlich?

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Nach Technikdefekt: Romain Grosjean entging in Spielberg der Disqualifikation Zoom Download

Zunächst einmal die Fakten: Haas-Fahrer Grosjean hatte im Qualifying auf dem Red-Bull-Ring nur eine Runde erzielt, allerdings ohne Zeit. Das lag an einer fehlerhaften Kühlung für den Energiespeicher im Haas VF-20. Deshalb arbeitete die Crew bis spät in die Nacht am Auto - und beging so einen Regelverstoß.

Erlaubt ist, bis 3,5 Stunden nach dem Ende des Qualifyings am Fahrzeug zu schrauben. Diese Schwelle wäre um 20:16 Uhr erreicht worden. Haas aber war noch bis 23:20 Uhr am Grosjean-Auto zugange. Das widerspricht Artikel 34.4 des Sportlichen Reglements der Formel 1.

Warum die Sportkommissare Gnade walten lassen

Erschwerend hinzu kommt: Haas hat die Arbeiten ohne einen FIA-Beobachter vorgenommen. Das ist ein Regelverstoß nach Artikel 34.7 des Sportlichen Reglements.

"Generell kann ein Verstoß gegen die Parc-Ferme-Regeln den Ausschluss des Fahrers von der Veranstaltung nach sich ziehen", erklären die Sportkommissare. "In diesem besonderen Fall aber akzeptieren [wir], dass es klarerweise mildernde Umstände gab. Denn das Team hätte das Auto nicht einsetzen können, wenn es vorher nicht einen Regelverstoß begangen hätte."

Das Ergebnis ist ein verordneter Start aus der Boxengasse für Grosjean. Das entspricht normalerweise dem Strafmaß für Modifizierungen am Auto, die innerhalb der vorgegebenen Zeiten vorgenommen wurden. Auch, weil Haas die Sportkommissare immerhin über die Arbeiten in Kenntnis gesetzt habe, sei man zu diesem sanften Urteil gekommen.

Aber: Die Sportkommissare betonen ausdrücklich, "dass diese Strafe nicht als Präzedenzfall für künftige Regelverstöße [...] angesehen werden kann".

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