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Alfa Romeo bestätigt Protest gegen Hockenheim-Strafen
Alfa Romeo wird gegen das FIA-Urteil nach dem Grand Prix von Deutschland Berufung einlegen - Das Team habe genügend Beweise gesammelt
(Motorsport-Total.com) - Das Alfa-Romeo-Team wird Protest gegen die Strafen beim Grand Prix von Deutschland einlegen. Das hat das Schweizer Team am Donnerstag vor dem Ungarn-Rennen (Formel 1 2019 live im Ticker!) bekannt gegeben. In Hockenheim wurden Kimi Räikkönen und Antonio Giovinazzi mit jeweils 30-Sekunden-Strafen belegt, weil nach dem Rennen Unregelmäßigkeiten bei der Kupplung festgestellt wurden.
Die Kupplung an beiden C38 habe nicht wie vorgeschrieben innerhalb von 70 Millisekunden nach Betätigung durch die Fahrer reagiert, sondern erst bei 200 beziehungsweise 300 Millisekunden. Das habe den Piloten bei den nassen Verhältnissen einen potenziellen Vorteil verschafft.
Denn: Beim stehenden Start auf nasser Strecke hätten die Kupplungen theoretisch eine Traktionskontrolle nachahmen können, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Strafmaß (jeweils 30 Sekunden) entspricht dem für einen Fehlstart. Beide Piloten wurden dadurch aus den Punkterängen gekegelt.
Alfa-Teamchef Fred Vasseur erklärte nach dem Rennen, dass die "Fehlfunktion" der Kupplung während der Safety-Car-Phase vor dem stehenden Start aufgetreten sei und außerhalb der Kontrolle des Teams lag. "Sollten wir Beweise finden, um die Entscheidung rückgängig zu machen, dann werden wir Protest einlegen."
Das ist nun anscheinend geschehen. Das Team hat bestätigt, das die nötigen Papiere eingereicht wurden, um den Fall erneut ins Rollen zu bringen. Auf Twitter bestätigte das Team: "Alfa Romeo hat Berufung gegen die Entscheidungen 56 und 57 der Kommissare vom Deutschland-Grand-Prix 2019 eingereicht."
Aufgedeckt wurden die Unregelmäßigkeiten von FIA-Technikchef Jo Bauer, der nach Rennende die Daten der Fahrzeuge überprüft hatte. Laut dem Urteil hat das Team gegen Artikel 27.1 des Sportlichen Reglements verstoßen. Dort steht geschrieben: "Der Fahrer muss das Fahrzeug alleine und ohne Hilfe bewegen."
Außerdem wurde Artikel 9.3 des Technischen Reglements im Urteil angefügt. Darin heißt es sinngemäß: Eine Traktionskontrolle oder ein System, das eben diese Funktion erfüllt, ist nicht zulässig. Nun liegt der Ball erneut bei der FIA.