Max Verstappen: Warum sein Start nicht bestraft wurde
Viele Fans sind verwirrt: Kevin Magnussen hat für den Start eine Durchfahrtstrafe kassiert, obwohl er etwa gleich weit vorne stand wie Max Verstappen
(Motorsport-Total.com) - Max Verstappen hatte beim Grand Prix von Österreich in Spielberg doppelt Glück, was mögliche Strafen durch die FIA-Rennkommissare betrifft. Nicht nur, dass er für das kontroverse Überholmanöver gegen Charles Leclerc nicht bestraft wurde, hätte man ihm unter Umständen auch den Start anlasten können.
© LAT
Der Start in Österreich: Max Verstappen steht weit vorne, kommt aber schlecht weg Zoom Download
Denn im Internet sind nach dem Rennen Vergleichsfotos aus den Onboard-Kameras aufgetaucht, die suggerieren, dass Verstappen in seiner Startbox etwa genauso weit vorne stand wie Kevin Magnussen. Und der Haas-Pilot kassierte für seinen Start eine Durchfahrtstrafe.
Die Standbilder seien für den Vergleich aber "irreführend", findet FIA-Rennleiter Michael Masi: "Unter jedem Auto ist ein Positionssensor angebracht. Kevin rollte noch ein bisschen nach vorne, und dadurch war der Sensor vor dem Start außerhalb der Startbox."
Der entscheidende Unterschied: Sowohl Verstappen als auch Magnussen haben ihre Position innerhalb der Startbox bis zum Äußersten ausgereizt. Doch anders als Verstappen ist Magnussen während der Startsequenz, als bereits zwei der fünf roten Lichter leuchteten, nochmal um ein paar Zentimeter nach vorne gerollt.
Was für die Fans irreführend ist: Verstappen stand auch ohne Anrollen in etwa gleich weit vorne wie Magnussen mit. Aber weil er sich während der Startsequenz nicht mehr bewegte, schlug der Sensor nicht an und sendete kein Signal an die Rennleitung.
Die untersuchte Verstappens Startposition gar nicht erst. Das wäre vielleicht anders gewesen, wenn er in Führung gegangen wäre und Frühstart-Verdacht geherrscht hätte. Doch ganz im Gegenteil fiel Verstappen vom zweiten auf den siebten Platz zurück. Da sahen die Kommissare keinen Anlass, beim Start genauer hinzuschauen.
Übrigens: Die Durchfahrtstrafe gegen Magnussen war das mildeste Urteil, das die Kommissare laut Regelbuch sprechen konnten. Weil er durch das Anrollen keinen Vorteil hatte. Wäre das anders gewesen, hätte der Haas-Pilot mit einer Zeitstrafe rechnen müssen.