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Kein Fall für Bewährungsstrafe: Racing Point spart 85.000 Euro
Eine Bewährungsstrafe für Force India, die für Racing Point keine Konsequenzen hat, stiftet am Rande des Grand Prix von Singapur Verwirrung
(Motorsport-Total.com) - Das "neue" Racing-Point-Team hat sich beim Grand Prix von Singapur 85.000 Euro gespart, weil eine Bewährungsstrafe, die davor noch für das Vorgängerteam Force India ausgesprochen worden ist, nicht zur Anwendung kommt. Das hat der Automobil-Weltverband FIA am Samstag entschieden und auf Anfrage von 'Motorsport-Total.com' bestätigt.
Grund für die Intervention der FIA-Rennkommissare am Samstag war ein grenzwertiger Übungsstart von Esteban Ocon am Ende der Boxengasse. Für den gab's 5.000 Euro Geldstrafe. Nicht auf Bewährung, sondern sofort zu zahlen.
"Magnussen war innerhalb des 33-Meter-Radius, den wir bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h in der Boxengasse als Sicherheitsabstand festgelegt haben", erklärt FIA-Rennleiter Charlie Whiting gegenüber 'Motorsport-Total.com'. Sprich: Befindet sich ein anderer Fahrer innerhalb dieses Radius, sollte der Übungsstart für Ocon eigentlich nicht freigegeben werden.
Aber statt einer roten Ampel schaltete die Ampel für Ocon irrtümlich auf grün um. "Das mit Magnussen", sagt Whiting, "wäre für mich kein Problem gewesen. Aber was meiner Meinung nach ein bisschen überflüssig war, war, dass ein Williams-Mitarbeiter in der Nähe stand, Ocon aber extra gebeten wurde, Gummi zu legen. Das fand ich etwas übertrieben."
In der Entscheidung der Rennkommissare zur 5.000-Euro-Strafe wurde jedoch mit keinem Wort erwähnt, dass das Vorgängerteam von Racing Point, Force India, bereits "vorbestraft" war. Es war beim Grand Prix von Frankreich in Le Castellet, als Sergio Perez die Box mit einem losen Rad verlassen hat. Urteil damals: unsichere Freigabe.
Und weil es schon die dritte unsichere Freigabe innerhalb von zwei Jahren war, wurde eine Bewährungsstrafe in der Höhe von 85.000 Euro für Force India ausgesetzt, auf die Dauer von zwölf Monaten. Diese Bewährungsstrafe hätte in Singapur eigentlich ausgelöst werden müssen.
Dass dies nicht der Fall war, war kein Versehen: "Die Kommissare wurden auf die Bewährungsstrafe natürlich hingewiesen", beteuert Whiting. "Ich finde, es ist eine normale Strafe für so einen Regelverstoß. Es war ja nicht so, dass sich ein Rad gelöst hätte. Er ist nur ein bisschen zu früh losgefahren."
Für Verwunderung sorgt aber die "Logik", dass Racing Point zwar einerseits in Sachen Antriebskontingent als direktes Nachfolgeteam von Force India betrachtet wird, aber nicht dann, wenn es um Bewährungsstrafen geht. Obwohl genau die gleichen Menschen für den Betrieb des Teams verantwortlich sind wie in Le Castellet.
Whiting sieht das anders: "Ich finde, die Entscheidung ist gut so. Die Fahrer bekamen kein neues Antriebs- und Getriebekontingent zugewiesen, um ein Beispiel zu nennen. So gesehen fanden die Kommissare, dass es nicht erforderlich sei, die Bewährungsstrafe auszulösen."