Force-India-Boss muss sich bis zum Saisonstart stellen
Force-India-Boss Vijay Mallya, der sich nach Großbritannien abgesetzt hat, muss sich bis zum Melbourne-Wochenende den indischen Finanzbehörden stellen
(Motorsport-Total.com) - Vor dem Grand Prix von Australien wird es für Force-India-Boss Vijay Mallya immer enger: Der seit Anfang März in Großbritannien weilende indische Geschäftsmann steht im Zuge der Pleite seiner Fluglinie Kingfisher im Jahr 2012 im Verdacht der Geldwäsche und muss sich bis 18. März - also zwei Tage vor dem Saisonauftakt in Melbourne - persönlich den indischen Behörden stellen. Darüber wurde der 60-Jährige vom Enforcement Directorate, der Spezialbehörde für Wirtschaftsverbrechen, informiert.
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Wie konnte Vijay Mallya verschwinden? Diese Frage beschäftigt ganz Indien Zoom Download
Dabei handelt es sich um die Folge des Verhörs des ehemaligen Kingfisher-Finanzchefs. Außerdem untersucht die Behörde nun genau, was mit Mallyas Kredit von über einer Milliarde Euro passiert ist, auf dessen Rückzahlung die Gläubigerbanken unter Federführung der State Bank of India SDI pochen.
Mallya, der sich angeblich auf seinem Landsitz in der Nähe von London befindet, den er Lewis Hamiltons Vater Anthony Hamilton im vergangenen Juli abgekauft hatte, meldete sich in den vergangenen Tagen via Twitter zu Wort, unterdrückte dabei aber seinen Standort.
Von der Flucht aus Indien will er nichts wissen: "Ich bin ein international tätiger Geschäftsmann und reise deshalb regelmäßig ins Ausland. Ich bin nicht aus Indien geflüchtet und bin deshalb auch kein Flüchtling. Alles Blödsinn! Als Mitglied des indischen Parlaments respektiere und achte ich das Gesetz des Landes und das juristische System. Ich lasse mich aber nicht von den Medien verurteilen."
Während die Empörung in Indien groß ist, wie Mallya das Land verlassen konnte, sieht der indische Finanzminister Arun Jaitley den Fehler bei den Banken, die sich zu spät mit den zuständigen Behörden in Verbindung gesetzt haben sollen. Weder ein Antrag auf Einziehung des Reisepasses, noch ein Befehl des Gerichts soll vorgelegen haben.