Ecclestone-Sieg mit Nachgeschmack im Constantin-Prozess
Formel-1-Boss Bernie Ecclestone geht zwar aus dem Constantin-Prozess als Sieger hervor, im Urteil ist aber klar von Bestechung die Rede (Artikel-Update)
(Motorsport-Total.com) - Erfolg für Formel-1-Boss Bernie Ecclestone: Die Schadenersatz-Klage von Constantin Medien gegen den Briten wurde vom Obersten Gericht in London abgewiesen, der deutsche Medienkonzern legte aber umgehend Berufung ein. Constantin Medien hatte den 83-Jährigen auf 140,4 Millionen US-Dollar (umgerechnet 102 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt, weil man Ecclestone und seiner Familienstiftung vorwarf, 44 Millionen US-Dollar (32 Millionen Euro) Schmiergeld an Ex-BayernLB-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky bezahlt zu haben.
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Bernie Ecclestone darf einen weiteren Erfolg vor Gericht für sich verbuchen Zoom Download
Man argumentierte, dass die Formel-1-Anteile dadurch 2006 beim Verkauf von der deutschen Bayern-Landesbank an das Private-Equity-Unternehmen CVC Capital Partners 2006 unterbewertet wurden. Constantin Medien hatte mit der BayernLB ein Abkommen, zehn Prozent des Kaufpreises zu erhalten, wenn die Formel-1-Anteile für mehr als 1,1 Milliarden US-Dollar (800 Millionen Euro) den Besitzer wechseln. Da CVC die Anteile für 814 Millionen US-Dollar (595 Millionen Euro) erwarb, ging diese Rechnung für Constantin Medien nicht auf.
Richter: Ecclestone hat bestochen
Richter Guy Newey erklärte bei der Urteilsverkündung, dass es sich bei den Zahlungen Ecclestones an Gribkowsky "um Bestechungsgelder handelte. Sie wurden bezahlt, weil Herr Ecclestone mit Herrn Gribkowsky im Mai 2005 eine korrupte Vereinbarung eingegangen ist, die Dr. Gribkowsky eine Belohnung versprach, wenn er den Verkauf der BayernLB-Anteile in der Formel-1-Gruppe an einen Käufer vereinfacht, der Herrn Ecclestone recht ist."
Ecclestone wollte laut Einschätzung des Richters "die Banken loswerden. Ihre Beteiligung an der Formel-1-Gruppe war ihm sehr unrecht, und er wollte dafür sorgen, dass die Anteile an jemanden gehen, der ihm angenehmer ist." Er wirft dem Formel-1-Boss vor, "selbst in Anbetracht seines Alters und der langen Zeitspanne kein zuverlässiger und ehrlicher Zeuge" gewesen zu sein.
Constantin Medien legt Berufung ein
Dennoch geht Constantin Medien in die Berufung. Die Anwälte des Konzerns sind der Ansicht, dass sie Opfer schwerwiegender Missstände wurden. Man argumentiert die Herangehensweise in einer Pressemitteilung: "Die Constantin Medien AG geht weiter davon aus, dass der Gesellschaft aufgrund der Feststellungen des Landgerichts München im Strafverfahren gegen Gerhard Gribkowsky und jetzt des High Courts in London Ansprüche zustehen. Constantin Medien wird seine Ansprüche weiter verfolgen und Berufung einlegen."
Ungünstige Vorzeichen für München-Strafprozess
Zudem sei bewiesen, "dass Ecclestone den Vorstand der Bayerischen Landesbank, Gerhard Gribkowsky, bestochen hat, um einen Verkauf der Formel 1 an einen von ihm gewünschten Eigentümer zu bewirken. Das Gericht sieht es auch als erwiesen an, dass Ecclestone dabei die Gefahr bewusst war, dass der Verkauf unter Wert erfolgte."
Das Urteil hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Strafprozess vor dem Landgericht in München, der im April beginnt. Die Tatsache, dass das Londoner Gericht Ecclestones Zahlungen an Gribkowsky als Bestechung einschätzt, darf für den Angeklagten aber als ungünstige Entwicklung eingeschätzt werden, auch wenn der Formel-1-Boss in London als Sieger hervorging. Beim Constantin-Urteil ging es ausschließlich darum, ob die Anteile durch Ecclestones Verhalten unterbewertet wurden.