Prozess: Bestach Ecclestone Jordan, Prost und Walkinshaw?
Bernie Ecclestone wird beim Prozess in London vorgeworfen, 2001 drei Teamchefs bestochen zu haben, damit diese das Concorde-Agreement unterschreiben
(Motorsport-Total.com) - Bernie Ecclestone geriet am zweiten Tag des Schadenersatz-Prozesses vor dem Londoner Höchstgericht in Bedrängnis. Der Brite wurde vom Anwalt von Kläger Constantin Medien, Philip Marshall, damit konfrontiert, dass er 2001 den ehemaligen Teamchefs Eddie Jordan, Alain Prost und Tom Walkinshaw je zehn Millionen Dollar Schmiergeld bezahlt habe, damit diese das Concorde-Agreement unterschreiben.
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Formel-1-Boss Bernie Ecclestone soll unter anderem Eddie Jordan bestochen haben Zoom Download
Damit will Marshall beweisen, dass Ecclestone nicht abgeneigt sei, Bestechungsgelder zu zahlen - ihm wird vorgeworfen, mit dem ehemaligen BayernLB-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky einen Beamten mit 44 Millionen Dollar bestochen zu haben, damit dieser die Formel-1-Rechte seinem bevorzugten Bieter CVC Capital Partners in die Hände spielt.
Zehn Millionen Dollar für eine Unterschrift
Die drei Teamchefs "wurden bezahlt, um sicherzustellen, dass ihre Teams unterschreiben, nicht wahr?", setzte der Anwalt Ecclestone unter Druck. Der Formel-1-Boss bejahte. Die Zahlungen wurden über die Valper-Holding, eine Tochterfirma von Ecclestones Familienstiftung Bambino, getätigt. Ecclestone behauptet, die Familienstiftung befinde sich nicht unter seiner Kontrolle, daher wisse er nicht genau, was mit dem Geld passiert sei und dass dieses vielleicht auch auf den Konten der Teams gelandet sein könnte und damit nicht direkt an die Teamchefs gegangen sei.
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1969 trafen sich Bernie Ecclestone und Max Mosley zum ersten Mal, im Rahmen eines Formel-2-Rennens. Erst bei einem Meeting der damaligen Formula One Constructors Association (FOCA) im Jahr 1971 kam es aber zum ersten Gespräch der beiden Männer, die die Kontrolle über die Königsklasse des Motorsports schon bald an sich reißen sollten. Fotostrecke
Daraufhin verglich er Ecclestones Philosophie mit der von Luc Argand, ein Schweizer Anwalt und Treuhänder der Bambino-Stiftung, der argumentierte, dass derartige Zahlungen laut Schweizer Recht keine kriminelle Handlung darstellen würden, solange kein Beamter bestochen werde. Auf die Frage, ob auch Ecclestone dieser Meinung sei, meinte der 83-Jährige: "Darüber muss ich nachdenken. Ich wünschte, ich hätte mir das vorher überlegt."
Worum es im Constantin-Prozess geht
Die Münchner Film- und Fernsehfirma Constantin Medien wirft Ecclestone vor, beim Verkauf von 47 Prozent der Formel-1-Anteile der Bayerischen Landesbank an CVC Capital Partners vor acht Jahren dafür gesorgt zu haben, dass die Anteile unterbewertet wurden. Der Kauf ging für etwas mehr als 800 Millionen Dollar über die Bühne - ab einem Wert von 1,1 Milliarden Dollar wären Constantin als ehemaligem Formel-1-Teilhaber zehn Prozent der Verkaufssumme zugestanden. Beim zivilrechtlichen Verfahren in London droht dem Formel-1-Boss keine Gefängnisstrafe.
Anders die Ausgangslage in München, wo ihm 2014 der Prozess und in Folge dessen eine Gefängnisstrafe drohen. Noch ist nicht fix, ob die Klage der Staatsanwälte gegen Ecclestone wegen angeblicher Anstiftung zur Untreue und Bestechung in besonders schwerem Fall zugelassen wird. Der Ausgang des Falls in London könnte darauf durchaus Einfluss haben.