Schumacher-Prozess: 'Bunte' muss 50.000 Euro zahlen
Laut dem Landgericht Hamburg hat die Zeitschrift Persönlichkeitsrechte des Formel-1-Rekordchampions verletzt - Aussage, Schumacher könne wieder gehen, "unwahr"
(Motorsport-Total.com) - Das Landgericht Hamburg hat am Freitag ein Urteil im Fall Michael Schumacher gegen die Zeitschrift 'Bunte' gefällt. Wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten muss das Blatt 50.000 Euro Entschädigung an den Formel-1-Rekordweltmeister respektive dessen Familie zahlen. Es kommen die Kosten für eine Abmahnung sowie 65 Prozent der Aufwendungen, die der vielbeachtete Zivilprozess verursacht hat, hinzu. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Schumachers.
Sie hatten mindestens 100.000 Euro verlangt, dürfen sich aber von der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer in ihrer Sicht der Dinge bestätigt sehen. Sie wertete die Schlagzeile "Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen" kurz und knapp: "Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist", wird Käfer von der Nachrichtenagentur 'dpa' zitiert. Damit folgte das Gericht dem, was Schumacher-Anwalt Felix Damm vorgetragen hatte.
Vor der Zahlung eines höheren Betrages bewahrte die 'Bunte', dass sie sich beim Arzt des früheren Handball-Nationalspieler Joachim Deckarm erkundigt hatte, inwiefern es medizinisch möglich sei, dass Schumacher wieder laufen könne. Nicht bei Sabine Kehm nachgefragt zu haben wertete die Pressekammer aber als Verfehlung, auch wenn sich die Managerin nicht zu Fragen nach dem Gesundheitszustand äußert und auf die Privatsphäre ihres Schützlings und seiner Familie verweist.
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Das Comeback: Kurz vor Weihnachten 2009, am 23. Dezember, gibt Michael Schumacher seine Rückkehr in die Formel 1 bekannt. Er hat kurz zuvor einen Dreijahresvertrag bei Mercedes unterschrieben. Fotostrecke
Zu der Zuverlässigkeit eines Informanten, den die 'Bunte' offenbar hatte, äußerte sich das Landgericht Hamburg im Urteil nicht, jedoch soll es einen solchen gegeben haben. Die Sache war Thema in einem Teil der Verhandlung, von dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. Die Boulevardzeitschrift kann gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Berufung einlegen - solange ist es nicht rechtskräftig.
Gegenstand der Verhandlung war die Behauptung der 'Bunten' im Dezember 2015, Michael Schumacher könne wieder gehen. Die Schumacher-Familie hatte zuvor Unterlassungen gegen verschiedene Medien, darunter auch die besagte Gazette, durchgesetzt, um sich gegen ähnliche Vorfälle und die Veröffentlichung von Fotos seiner Ehefrau Corinna im Krankenhaus zu wehren.