Umweltverbände gehen gegen Vettels Umbau vor
Die Schweizer Gemeinde Kemmental hatte dem Bau einer Freizeitanlage neben Vettels Bauernhof bereits zugestimmt, nun legen sich WWF und SL quer
(Motorsport-Total.com) - Sebastian Vettel erlebte 2010 ein perfektes Jahr: Er erfüllte sich endlich den Traum vom Fahrer-WM-Titel, mit Red Bull siegte er zudem auch in der Konstrukteurs-WM. Nur die Pläne, seinen idyllischen Bauernhof "Neumüli" in Ellighausen im Schweizer Kanton Thurgau zu erweitern, kommen nicht so recht in Schuss. Der Heppenheimer hatte das Anwesen Anfang 2009 gekauft und möchte es um einen Tennisplatz und einen 20 mal sechs Meter großen Swimmingpool erweitern.
Genau da spießt es sich aber, weil die geplante Freizeitanlage in einer Landschafts-Schutzzone liegt. Dabei hat Vettel bereits die Zustimmung des Kemmentaler Gemeinderates und der Gemeindeversammlung für die Einrichtung einer Sonderbauzone mit zahlreichen Auflagen. Der Red-Bull-Pilot hatte angeboten, an anderer Stelle fast doppelt so viel Bauland zur Landschafts-Schutzzone umwidmen zu lassen.
Doch die Umzonung dürfte sich nun verzögern, denn laut einem Bericht des 'St. Galler Tagblatt' legen sich nun die Umweltverbände quer. "Die Gemeinde Kemmental will mit einer Sonderbauzone und weiteren Zugeständnissen ermöglichen, dass Formel-1-Weltmeister Vettel in einer geschützten Landschaft bauen kann", üben Jost Rüegg vom WWF und Raimund Rodewald von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Kritik. "Für den WWF und die SL ist dieses Vorgehen raumplanerisch verantwortungslos und rechtlich nicht haltbar."
Man betont zwar, dass man sich freuen würde, dass Vettel im Thurgau eine neue Heimat gefunden habe. Auch der Bau eines Tennisplatzes und eines Swimmingpools sei kein Problem, solange dafür nicht geschütztes Land geopfert werden müsse. Mit der von der Gemeinde genehmigten Sonderbauzone und weiteren Zugeständnissen sei aber eine fragwürdige Botschaft verbunden.
"Die Raumplanung wird so ad absurdum geführt, und auch die Rechtsgleichheit ist nicht mehr gegeben, wenn Bau- und Zonenvorschriften nach Belieben persönlichen und finanziellen Interessen angepasst werden", ortet man, dass wirtschaftliche Interessen über den Umweltschutz gestellt werden. Menschen, die für die Gemeinde wirtschaftlich interessant seien, könnten so in Zukunft mit gleichem Recht vorgehen, befürchtet man. Außerdem verstoße man in Sachen Raumplanung gegen das Bundesgesetz, das die Zersiedelung der Landschaft verhindern soll.