Fahrzeuggewicht: Wird angehoben von bisher 733 auf 740 Kilogramm. Der Fahrer muss mindestens 80 Kilogramm davon ausmachen. Bedeutet: Fahrer und Auto werden ab 2019 getrennt gewogen. Wer leichter ist als 80 Kilogramm, muss Ballast zuladen, der aber nur am Fahrersitz im Cockpit befestigt werden darf. Kein Nachteil mehr für größere Fahrer!
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