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Williams' illegaler Flügel interessanter als Susie Wolff
Bei den Formel-1-Testfahrten in Österreich 2015 nahm mit Susie Wolff eine Frau am Steuer des Williams Platz - Ein illigaler Flügel stiftet Verwirrung
(Motorsport-Total.com) - Susie Wolff beendete die Formel-1-Testfahrten in Österreich 2015 in 1:13:248 Minuten zwar auf dem Neunten und damit letzten Rang. Jedoch bekam die Ehefrau von Mercedes-Teamchef Toto Wolff durch das über weite Strecken verregnete Training auch wenig Fahrzeit. Mit 39 Umläufen war sie auch bei den Rundenzeiten Schlusslicht. "Ich kann dem Tag immer noch positives abgewinnen. Jetzt freue ich mich auf Silverstone, was ein wichtiger Tag für mich wird und einer, auf den ich mich richtig freue", gibt sich die Britin auf ihren Freitagseinsatz beim Grand Prix von Großbritannien optimistisch.
© xpbimages.com
An Susie Wolffs Williams standen die Flügelelemente vor den Hinterreifen im Fokus Zoom Download
"Wir hatten heute einen sehr guten Tag", ist Chef-Testingenieur Rod Nelson mit der Arbeit des Traditions-Rennstalls aus Grove zufrieden. Über seine Rennfahrerin findet er nur gute Worte: "Sie hat den gesamten Tag über großartige Arbeit abgeliefert und es ist schade, dass sie nicht die Chance bekam, ihre volle Pace zu zeigen." Das Hauptaugenmerk des Tages habe dabei auf der Aerodynamik gelegen. Und jene Williams-Aerodynamik stand auch im Fokus der Konkurrenzteams.
Ein Zusatzflügel vor dem Hinterreifen prankte auf dem Unterboden. Dieser wurde von den anderen Teams als eindeutig illegal eingestuft. Gut möglich also, dass Williams mit jenem Flügel die Aerodynamik testete, mehr Abtrieb simulierte oder Erkenntnisse über die Luftströme am Auto sammelte. Um als regelkonform zu gelten, dürfen in jenem Bereich keine Flügelelemente angebracht sein.
Mit Schranken im Regelwerk will die FIA verhindern, dass die Teams komplexe Flügelwerke ans Auto schrauben, die einerseits hohe Abtriebswerte produzieren, andererseits von einem Teil der Fans als unschön empfunden werden. Jener Flügel von Williams verstößt gegen Artikel 3.4.8a des Technischen Reglements. In Artikel 3.4.8. werden allgemein Regeln definiert, die bestimmte Anbauteile in Referenz zum Unterboden sowie zur Cockpitwand und im Abstand zu den Hinterreifen festlegen. Generell heißt das, dass alle Teile, die innerhalb von 100 Millimetern Abstand zur Unterkante des Unterbodens und direkt vor den Hinterreifen angebracht sind, sowie einen Radius von weniger als 75 Millimeter haben, als illegal gelten.